AGB

1.) Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrucklichen Zustimmung des Käufers abgeändert oder abgeschlossen werden. Geschäfts-und Einkaufsbedingungen des Kaufers verpflichten uns auch dann nicht. wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich wiedersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns Im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

2.) Angebot und Vertragsabschluss

Kostenvoranschlage werden von uns gewissenhaft und so genau als möglich aufgestellt. Nachtragliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten. Die Annahme unseres Angebots gilt als Auftrag. Ergänzend kann eine Auftragsbestätigung und/oder Werkvertrag erstellt werden. Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts-und Maßangaben handelt es sich um Circa-Angaben. wenn sie nicht schriftlich garantiert werden. Sie überprüfen die Richtigkeit der Auftragsbestätigung und die darin festgesetzten Termine. Weicht die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Angebot ab, und widersprechen Sie nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich, so gelten diese Abweichungen als genehmigt. Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3.) Zahlungsbedingungen

30% bei Auftragserteilung fällig, 30% fällig nach erfolgter Bemusterung, 30% fällig bei Ausschreibung. Rest bei Fertigstellung und Übergabe mit Mängelprotokoll. Alle Rechnungen sind sofort netto Kasse nach Rechnungsdatum zu bezahlen (einlangend auf unser Konto binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig. Bei Auftragssummen ab € 15.000,–erhalten wir von Ihnen eine Garantie Ihres Bankinstitutes in der Höhe der entsprechenden Auftragssumme lt. entsprechender Vorlage. Bei der Überschreitung der genannten Zahlungsziele sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen gern § 1333 Abs. 2 ABGB berechtigt. Ebenso sind wir berechtigt bei Überschreitung der genannten Zahlungsziele nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (einlangend auf unser Konto binnen acht Tagen) die Leistungserbringung bis auf weiteres ein zu stellen. Für diesen Fall ruhen unserer sämtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur endgültigen Klärung der Situation.

4.) Kostenvoranschläge

Soweit in Kostenvoranschlägen die Preisansätze nicht garantiert sind, wird der Kunde von uns unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Anschlags um mehr als 20% zu erwarten ist. Im weiteren gelten die Bestimmungen§ 1170a ABGB.

5.) Preise

Angeführte Preise sind Nettopreise, also ohne Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen wegen gestiegener Lohn-bzw. Lohnnebenkosten. gestiegener Materialkosten ( auch aufgrund von Währungsschwankungen beim Import von Rohstoffen bzw. Komponenten von Zulieferern ) dürfen wir diese an Ihre Rechnungssumme anpassen. Anfallende Spesen rechnen wir dem Rechnungsbetrag zu.

6.) Lieferfristen & Fertigstellungstermine

Fristen und Termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich, da unsere Mitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, mündliche Terminzusagen zu machen. Die Fristen und Termine gelten unter den Vorbehalten, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden, sämtliche vom Kunden beauftragte Firmen und Konsulenten ihren Verpflichtungen fristgerecht nachkommen, alle nötigen behördlichen Bewilligungen vorliegen und alle behördlichen Auflagen in den vereinbarten Fristen erfüllt werden können, nicht unvorhersehbare Umstände die Erfüllung der Verpflichtungen hindern. der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Informationen, behördlichen Auflagen und Bewilligungen u.a.) rechtzeitig nachkommt.

7.) Warenbestellung bei Drittfirmen

Bei Bestellungen an Drittfirmen wird eine finanzielle Vorleistung durch uns ausgeschlossen. Solche Bestellungen können nur nach Vorliegen einer rechtsgültigen Auftragsbestätigung und eines vollständigen Zahlungseinganges bei uns durchgeführt werden. Wird die Ware nach dem vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, für den Besteller aufbewahrt, so trägt dieser unabhängig vom Vorliegen eines Annahmeverzugs die Leistungs . und Preisgefahr für die Zeit der Lagerung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware für den Besteller auf einem Lagerhalter einzulagern oder falls eine Lagerung bei uns erfolgt, Kosten zu berechnen, wie sie ein Lagerhalter üblicherweise berechnen würde.

8.) Gewährleistung

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Kaufpreisrückerstattung Der Kaufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Bei gewünschter Reparaturen vor Ort“ trägt die Anfahrtskosten der Auftraggeber Etwaige Transportkosten im Garantiefall während der Gesetzlichen Gewährleistungsfrist erstatten wir natürlich. Ersatzgeräte werden nach Möglichkeit gestellt, jedoch besteht darauf kein unbedingter Anspruch Ersatzgeräte sind gebührenpflichtig. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz weitergehender Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Bei unberechtigten Garantieansprüchen berechnen wir unseren Aufwand nach unseren aktuell gültigen Sätzen. Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen Wir übernehmen für Mängel keine Gewähr, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Wir selbst können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht zusichern.

9.) Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Nicht-oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht erzielte Einsparung, entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen. Für Verzögerungen bzw. Nichterfüllungen aus Verschulden des Käufers ist der Verkäufer haftungsfrei gestellt. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware/Leistung bzw. Übergabe des Fertigstellungsprotokolls durch den Käufer.

10.) Abtretungsverbot

Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

11.) Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung sämtlicher Waren/Leistungen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen -auch der künftig entstehenden -Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

12.) Schutz-und Urheberrechte

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars gehen alle Rechte, auch das Urheberrecht auf den Auftraggeber über. Dem Auftraggeber steht das entgeltfreie Veröffentlichungsrecht zu, er hat in allen ihm zumutbaren Fällen den Auftragnehmer als Urheber zu benennen. Dem Auftragnehmer steht bis mindestens drei Jahre nach Projektabschluss ebenfalls ein entgeltfreie Veröffentlichungsrecht zu. Für den Fall eines Wechsels beim Auftragnehmer während der Bauzeit ist der Auftraggeber berechtigt, die bisherigen Leistungen in der ursprünglichen oder abgeänderten Form weiter zu verwenden.

13.) Gerichtsstand

Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus. oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird als Gerichtsstand das sachlich in Betracht kommende Gericht für Mödling vereinbart. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Wir sind aber auch berechtigt, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Scroll to Top